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   BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 100.74   

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https://dejure.org/1975,3451
BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 100.74 (https://dejure.org/1975,3451)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1975 - VIII C 100.74 (https://dejure.org/1975,3451)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1975 - VIII C 100.74 (https://dejure.org/1975,3451)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung wegen besonderer Härte für einen Wehrpflichtigen bei Nichtberücksichtigung einer Hausarbeit wegen Unmöglichkeit der Belegung der vorgesehenen Übung im folgenden Semester auf Grund des Wehrdienstes - Erfordernis der Anhörung des Wehrpflichtigen vor der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 100.74
    Beurteilungsmaßstab ist die im Gestellungszeitpunkt, dem 1. Oktober 1974, gegebene Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]).

    Für ihn gelten dieselben Beurteilungsmaßstäbe (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]).

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 100.74
    Aber bereits in BVerwGE 34, 188 ist entschieden, daß dieser Zeitraum für eine besondere Härte nicht ausreicht.
  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 99.73

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheids und zulässige

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 100.74
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 99.73 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 88 = BW 1975, 151) entschieden, daß der Umstand, daß der Wehrpflichtige keine Ferienhausarbeit schreiben könne, einen Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nicht abgeben kann, weil er von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a) WPflG umfaßt wird.
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